rotkreuzkurs-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe

Ansprechpartner

Frau
Melanie Jarick


Tel: 03541/8956-15
ausbildung@drk-calau.de

Am Friedhof 4
03205 Calau

Um an unseren Erste-Hilfe Kursen teilzunehmen, benötigen Sie einen Nachweis über einen negativen Schnelltest auf Covid-19-Infektion der nicht älter als 24 h ist. Dies gilt auch für Genesene und vollständig Geimpfte Teilnehmer. Eine Testung vor Ort ist nicht mehr möglich!
WICHTIG: für Teilnehmer unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zwingend erforderlich um einen Schnelltest durchführen zu dürfen.

 

 

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für Betriebe wendet sich grundsätzlich an alle betreiblichen Ersthelfer. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Neben den "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" beinhaltet der Lehrgang noch folgende

Themen und Anwendungen:

  • Wundversorgung
  • Umgang mit Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen
  • zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten

"Richtig helfen können - Ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.

Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer

 

Lehrgang Lehrgangsumfang Lehrgangsbeschreibung
Rotkreuzkurs Erste Hilfe für betriebliche Ersthelfer 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Grundlehrgang für betriebliche Ersthelfer 
Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfer 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Erste Hilfe Fortbildung für betriebliche Ersthelfer, Auffrrischung aller 2 Jahre
Rotkreuzkurs EH in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 1 Tag, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten Für alle Ersthelfer an Grundschulen und Kitas

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort ein Antragsformular beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download